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Dieselaffäre trifft nicht nur Einzelabnehmer

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Geschrieben von Claudia Rothenhorst

Der Begriff Dieselskandal ist längst ein geflügeltes Wort unserer Zeit geworden, wenn auch immer mit sehr negativem Beigeschmack. Es hat sich zum Standard in den täglichen Nachrichten, politischen Diskussionen oder satirischen Pointen entwickelt, und es gibt wohl niemanden mehr, der nicht weiß, worum es dabei geht. Während Dieselfahrer früher aufgrund niedriger Spritpreise beneidet wurden, müssen sie heute mit mitleidigen Blicken leben, wenn sie an der Zapfsäule stehen. In der Tat fühlen sich viele allein gelassen mit einem Problem, das sie nicht selbst verursacht haben, dessen Konsequenzen sie aber nun zur Gänze tragen sollen.

Niemand steht allein vor diesem Problem

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Tatsächlich ist aber keiner der Betroffenen wirklich allein, denn allein bei Volkswagen war bereits am Anfang von rund elf Millionen Wagen die Rede, die betroffen seien. Das führt zumindest dazu, dass jeder Fahrer eines solchen Wagens schnell auf Gleichgesinnte trifft, mit denen er sich über die Verärgerung austauschen kann. Nur hilft das allein natürlich nur für einen kurzen Moment. Gänzlich vergessen wird oft, dass nicht nur Einzelpersonen betroffen sind, sondern im großen Stil auch Unternehmen. Gerade im Firmenwagenbereich mit Vielfahrern gehörte die Ausstattung mit Dieselfahrzeugen zum Standard. Firmen mit einem umfangreichen Stamm an Außendienstmitarbeitern – egal ob im Verkauf, im Auslieferungsbereich oder in der handwerklichen Dienstleistungsbranche – kommen hier schnell auf Fahrzeugflotten im zweistelligen Bereich. Entsprechend groß sind hier dann die entsprechenden Folgekosten und Probleme.

Zukünftige Entwicklung nach wie vor nicht eindeutig geklärt

Rechtssprechung zur DieselaffäreTatsächlich ist noch immer nicht endgültig klar, wie es bei dieser Thematik weitergehen wird. Ende Februar hat der Bundesgerichtshof erstmalig und konkret Stellung zu dieser Thematik bezogen, indem die von Volkswagen eingesetzte Abschalteinrichtung als Sachmangel benannt wurde. Viele Betroffene haben sich zudem zusammengetan, um zu klagen. Andere haben als Einzelperson oder Unternehmen einen Anwalt beauftragt, um sie hinsichtlich der individuellen Problematik beim Dieselskandal zu beraten oder zu vertreten. Wie derartige Fälle am Ende ausgehen, ob alle gleich geregelt werden oder es auch von der Verfahrensweise oder dem Auftreten des jeweiligen Rechtsbeistands beeinflusst wird, bleibt unklar. Sicher ist aber, dass der Erfahrungsstand der Rechtsanwälte sehr unterschiedlich ist und es für einzelne nicht immer einfach ist, den passenden und wirklich versierten Anwalt zu ermitteln. Erst erste Verfahren und Ergebnisse in den kommenden Monaten werden voraussichtlich auch zu neuen Erkenntnissen führen.

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Claudia Rothenhorst

Claudia Rothenhorst ist Redakteurin bei Text-Center.com.